Strahlenschutz
Das Prinzip der Nuklearmedizin besteht darin, schwach radioaktive Stoffe (Nuklide / Isotope) mit einem Arzneimittel (sog. Radiopharmakon) zu kombinieren, um je nach Wahl des Radiopharmakons bestimmte Organe oder Organsysteme bzw. deren Funktion bildlich darzustellen. Diese radioaktiven Nuklide stellen eine gewisse Strahlenbelastung des Organismus dar. Ähnlich wie bei der Röntgendiagnostik sind wir als Nuklearmediziner dafür verantwortlich, diese Strahlung bewusst und effektiv einzusetzen. Dies wird aber auch durch die in der BRD geltenden, im internationalen Vergleich sehr weitgehenden Gesetze zum Strahlenschutz der Bevölkerung begleitet.Grundsatz unserer täglichen Arbeit ist:
So wenig wie möglich, aber auch so viel wie nötig!
Erklärend: So wenig wie möglich heißt, die Strahlenbelastung soweit als möglich zu reduzieren. Demgegenüber hat es jedoch keinen Sinn, eine Untersuchung mit ZU WENIG Strahlung durchzuführen, was zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Bildgebung als auch damit zu einer eingeschränkten oder gar gänzlich unmöglichen Bewertung des Befundbildes führt ! Um dies zu gewährleisten, gibt es rechtsverbindliche Dosisanweisungen für jede Art von Anwendungen in der Nuklearmedizin. Die strikte Einhaltung dieser Anweisungen wird zudem von der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin der Landesärztekammer Thüringen periodisch regelmäßig wiederkehrend und sehr gründlich überprüft.
Übliche Dosiswerte (Werte in Milli-Sievert / mSv)
| Schilddrüsen-Szintigrafie | 0,7 mSv |
| Skelett-Szintigrafie Ganzkörper | 3,5 mSv |
| Myokard-Szintigrafie | 7 mSv |
| Nieren-Szintigrafie | 0,5 mSv |
Zum Vergleich
| Röntgen Thorax | < 1 mSv |
| Röntgen eines Skelettanteils | 1 - 4 mSv |
| CT Brustkorb | ca. 7 mSv |
| CT Bauchorgane | ca. 8 mSv |