Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.shk-ndh.de veröffentlichte Website der Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH.
Als öffentliche Stelle i. S. d. ThürBarrWebG sind wir bemüht, unseren Internetauftritt und dessen mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Die Website www.shk-ndh.de ist mit den meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen Ausnahmen erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind aktuell nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Dazu zählen zum Beispiel Videos, einige PDF-Dokumente sowie Bildunterschriften in älteren veröffentlichten Artikeln. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert noch an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird dies auf dieser Seite veröffentlicht.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu nutzen. Allerdings ist dies nicht immer aufgrund der komplexen Inhalte von medizinischen Themen möglich. Gern können Sie uns kontaktieren, wenn Ihrer Meinung nach der Sachverhalt unnötig kompliziert dargestellt wurde.
Des Weiteren versuchen wir die Verwendung von Abkürzungen zu vermeiden. In älteren Artikeln kann dies aber durchaus noch der Fall sein. Gern können Sie uns informieren, falls wir nicht geläufige Abkürzungen verwendet haben.
Datum der Erstellung der Erklärung
Die Erklärung wurde am 11. Juli 2022 erstellt und am 23.04.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, bestehende Barrieren unserer Website abzuschaffen. Sollten Sie Anmerkungen, Anregungen, Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben oder uns etwaige Mängel mitteilen, können Sie gern unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit nutzen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH übermittelt und zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet werden. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
0361 573 11 8000
0361 573 11 8010