Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Südharz Klinikum Nordhausen hat, genau wie andere Unternehmen, die Verantwortung menschenrechtliche und umweltbezogene Themen im gesamten Ablauf eines Produktes oder Dienstleistung zu betrachten und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu handeln.
Mit den untenstehenden Dateien zu unserer Grundsatzerklärung und unserem Ablauf im Beschwerdeverfahren geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich zu informieren und bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Hinweisen und Beschwerden das Beschwerdeportal der EKK plus GmbH über den folgenden Link
Meldeplattform – EKK plus GmbH (sicher-melden.de) zu nutzen.
Es wurde ein Menschenrechtsbeauftragter i. S. d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestellt.
Dieser kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Menschenrechtsbeauftragter
Dr.-Robert-Koch-Straße 39
99734 Nordhausen
Nachfolgend finden Sie dazugehörige Dokumente zum Download.