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Die Brücke

Besondere soziotherapeutische Wohnform „Haus über dem Hagentor“

Soziotherapeutisches Wohnheim für chronisch mehrfach beeinträchtigte suchtkranke Menschen

Über uns

Ich fang noch mal zu leben an



Außenansicht Besondere soziotherapeutische Wohnform "Über dem Hagentor (Foto: SHK) Außenansicht Besondere soziotherapeutische Wohnform "Über dem Hagentor (Foto: SHK) Das „Haus über dem Hagentor“ bietet, als Besondere soziotherapeutische Wohnform, suchtkranken Männern und Frauen die Möglichkeit über die stationäre Therapie und mit professioneller Hilfe einen Weg aus der chronischen Suchterkrankung zu gehen.

Mit individuell gestalteten Maßnahmen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit sollen die Bewohnerinnen und Bewohner unter Berücksichtigung ihrer physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten zu einem möglichst selbständigen und somit suchtmittelfreien Leben gefördert werden.

Dabei bildet der Respekt und die Achtung vor dem Individuum, die Berücksichtigung seiner persönlichen Interessen und somit der Aufbau einer tragfähigen Vertrauensbasis die Grundlage für die therapeutische Arbeit.

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner soll mit der Aufnahme im „Haus über dem Hagentor“ die Chance erhalten, ihrem bzw. seinem Leben eine Wende zu geben, welche u.a. die intensive Arbeit an der Suchterkrankung und die damit verbundene klare Zielsetzung der Abstinenz zum Inhalt hat.

Nach dem Motto „Ich fang noch mal zu leben an“ steht das „Haus über dem Hagentor“ für ein therapeutisches Konzept, bei welchem der Schwerpunkt der angebotenen Maßnahmen darin liegt, in vielen kleinen Schritten das große Ziel eines möglichst dauerhaften Lebens ohne Suchtmittel zu erreichen.

Einen wichtigen Teil unserer Arbeit bildet daher auch die zielgerichtete und möglichst intensive Angehörigenarbeit.
Das Team vom „Haus über dem Hagentor“ (Foto: SHK) Das Team vom „Haus über dem Hagentor“ (Foto: SHK)

Aufnahmekriterien

Um die Aufnahme in das „Haus über dem Hagentor“ und somit die Inanspruchnahme eines Therapieplatzes gewährleisten zu können, sind einige Grundvoraussetzungen unabdingbar.
Diese sind:
  • Bereitschaft, auf Alkohol zu verzichten
  • Bereitschaft, in unserer Wohngemeinschaft zu leben
  • Bereitschaft, an unserem Therapieprogramm teilzunehmen
  • Eine nahtlos vor Aufnahme erfolgte Entgiftungsbehandlung
  • Kostenzusage des zuständigen Sozialamtes (§§ 53/54 SGB XII)
  • Vorlage von Sozialbericht und ärztlicher Stellungnahme