Ziel:
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist,
ist der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachgekommen, die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung umzusetzen.
Ziel des Gesetzes ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit der Schulung sollen die Beschäftigten für dieses
Thema sensibilisiert werden, um Diskriminierungen,
die gegen das AGG verstoßen, vorzubeugen.
Zielgruppe:
Qualitätssichernde Maßnahme für Führungskräfte,
freiwillige Veranstaltung für alle interessierten
Mitarbeiter
Inhalte:
Wer bzw. was ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt?
Darstellung der einzelnen Diskriminierungsmerkmale
Formen der Diskriminierung
Rechtfertigung als Ausnahme
Diskriminierung durch betriebsfremde Dritte
Folgen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
»AGG-Hopper«
Vorgehen bei Diskriminierung
Externe Teilnahme möglich:
35,- Euro inklusive MwSt.
Anmeldeschluss:
Jeweils eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.