Allgemeine Geschäftsbedingungen für externe Teilnehmer/innen
Vertrag
Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung werden bei Annahme eines Seminar- und Bildungsangebotes die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH sowie deren Zahlungsbedingungen. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind Vertragsbestandteil.
Die/der externe TeilnehmerIn bestätigt schriftlich das gewählte Seminarangebot und erkennt somit die im Anmeldeformular aufgeführten Leistungen und Konditionen an.
Die vertragliche Vereinbarung gilt als zustande gekommen, wenn die Angebotsannahme in Form einer Zahlungsaufforderung (gilt gleichzeitig als Anmeldebestätigung) per Post erfolgt.
Die Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Den Anweisungen der Seminarleitung ist stets Folge zu leisten. Dies gilt auch für dessen Beauftragte und HelferInnen.
Kursgebühr
Die Höhe der jeweiligen Kurs- bzw. Seminargebühr entnimmt die/der externe TeilnehmerIn den Ausschreibungs- und Seminarunterlagen. Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich die/der externe TeilnehmerIn zur Zahlung der entsprechenden Kursgebühr.
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung und vor Beginn der Bildungsveranstaltung in vollem Umfang auf folgendes Konto zu überweisen:
Kreissparkasse Nordhausen
BIC: HELADEF1NOR IBAN: DE65 8205 4052 0035 0230 71
Absage von Veranstaltungen und Seminaren/Teilnahme
Bei Absage einer Bildungsveranstaltung durch die Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) wird die/der externe TeilnehmerIn zeitnah informiert und erhält die Kursgebühr in voller Höhe zurück. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH ist berechtigt im Falle der Verhinderung einer/eines ReferentIn eine/n gleichwertige/n DozentIn zur Realisierung des Seminars einzusetzen.
Bei Verhinderung der/des TeilnehmerIn hat diese/dieser die Pflicht, dem Veranstalter vor Seminarbeginn dies schriftlich mitzuteilen. Andernfalls können Kursgebühren nicht zurück erstattet werden.
Gerichtsstand
Nordhausen
Info
Unseres Fortbildungs- programm für EXTERNE Teilnehmende ist von dem Leitgedanken »GEMEINSAM mehr WISSEN« geprägt.
Wir hoffen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu können und freuen uns sehr auf einen angeregten fachlichen Austausch.
Ansprechpartner
Personalabteilung
0 36 31 / 41-21 39